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Sandra Charalambis

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Vita

  • Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Referendariat Landgericht Frankfurt am Main
  • Tätigkeit in Frankfurter Großkanzlei von 1998 bis 2003
  • Partnerin in mittelständischer Frankfurter Kanzlei von 2003 bis 2012
  • Seit 2008 Fachanwältin für Familienrecht
  • Seit 2011 Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Seit 2013 Inhaberin der Kanzlei CHARALAMBIS Rechtsanwälte
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Kerstin Buschmann

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Vita

  • Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen und Universität Utrecht (Niederlande)
  • Referendariat Landgericht Hanau
  • Tätigkeit in Friedberger Kanzlei 2014/2015
  • Seit 2015 Rechtsanwältin in der Kanzlei CHARALAMBIS Rechtsanwälte
  • 2019/2020 erfolgreicher Abschluss der Fachanwaltslehrgänge für Arbeitsrecht
  • Seit 2021 Fachanwältin für Familienrecht
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Janina Engler

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Vita

  • Studium an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
  • Referendariat Landgericht Wiesbaden
  • Tätigkeit in mittelständischer Kanzlei in Aschaffenburg ausschließlich im Familienrecht 2016-2018
  • Tätigkeit in mittelständischer Kanzlei in Wiesbaden ausschließlich im Familien- und Erbrecht 2018-2021
  • Ernennung zur Fachanwältin für Familienrecht 2019
  • Seit 2021 Rechtsanwältin in der Kanzlei CHARALAMBIS Rechtsanwälte
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Yvonne Klagge

Bürovorsteherin
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Vita

  • Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte seit 1991
  • Buchhaltung und Bürovorsteherin
  • Seit 2013 in der Kanzlei tätig
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Aylin Kahveci

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Vita

  • Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte seit 2014
  • Verschiedene Tätigkeiten in Großkanzleien
  • Seit 2023 bei CHARALAMBIS Rechtsanwälte tätig
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Charlotte Klein

Assistentin

Vita

  • 2019 bis 2022 Assistentin in mittelständischer Frankfurter Kanzlei
  • Ab 2020 Grundstudium Rechtswissenschaften
  • Seit 2023 Assistentin bei CHARALAMBIS Rechtsanwälte
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CHARALAMBIS Rechtsanwälte / Fachanwälte

Wolfsgangstraße 1/ Ecke Oeder Weg
60322 Frankfurt am Main

Telefon: 069-95 92 82 92
Telefax: 069-90 55 14 48

E-Mail: info@kanzlei-ffm.net

Besucher mit PKW: In Frankfurt ist das Anwohnerparken in den Zeiten von montags bis freitags von 7 bis 10 Uhr und von 16 bis 22 Uhr geregelt. In der Wolfsgangstraße betrifft dies die Hausnummern 1 – 61 und 2 – 70. Weitere Details finden Sie hier.

ÖPNV: Wir sind in Laufweite leicht mit Bus und Bahn zu erreichen.
Klicken Sie einfach hier auf RMV und suchen Sie online eine passende Verbindung aus. Haltestelle Glauburgstraße: ca. 7 Min. Fußweg.



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Beratung. Vertrauen. Lösungen.

Wir sind die Spezialistinnen für Arbeitsrecht und Familienrecht im Rhein-Main-Gebiet.

Die Kanzlei

Unsere Kanzlei berät und vertritt Privatpersonen und Selbstständige sowie kleinere und mittelständige Unternehmen. Zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit gehört die Betreuung von Mandaten im Arbeits- und Wettbewerbsrecht sowie im Familienrecht. Dabei ist uns eine umfassende Beratung genauso wichtig wie die gegebenenfalls erforderliche Vertretung bei Gericht. Eine optimale und an die jeweiligen individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten ausgerichtete Vertretung steht für uns an erster Stelle.

Wir unterstützen Sie durch ein Team von spezialisierten Fachanwälten, die eng bei der Fallbearbeitung zusammenarbeiten. Dabei ist unser Ziel, gute Lösungen für Sie zu finden und so eine spürbare Verbesserung für Sie zu schaffen.

Arbeitsrecht

Im Rahmen des Arbeitsrechtes vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Dabei gilt es in erster Linie Fragen zur Kündigung, Kündigungsschutz und zur einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu bearbeiten. Im Wesentlichen geht es um die Ausarbeitung von Aufhebungsvereinbarungen oder Auflösungsverträgen in enger Abstimmung mit Ihren Wünschen sowie das Verhandeln von Abfindungszahlungen. Weitere Themen sind regelmäßig Fragen zu befristeten Arbeitsverhältnissen, Gratifikationen, betriebliche Altersversorgung, Zeugnissen, Abmahnungen, Elternzeit, Überprüfung von Arbeitsverträgen, Mobbing oder die Vertretung bei Insolvenz des Arbeitgebers. Frau Rechtsanwältin Charalambis ist als Fachanwältin für Arbeitsrecht seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig. Sie berät und unterstützt Mandanten regelmäßig im Rahmen von Aufhebungsverhandlungen oder Anpassungen von Arbeits- und Dienstverträgen.

Vertretung von Vorständen und Geschäftsführern

Ein weiterer Tätigkeitsbereich liegt bei der Vertretung von Vorständen und Geschäftsführern. Dabei geht es im Wesentlichen um Fragen zum Vorstandsmandat und zum Dienstverhältnis. Im Rahmen dieser Verträge führen wir regelmäßig Verhandlungen zu Aufhebungsverträgen und Abfindungen unter Berücksichtigung der Regelungen des AktG, GmbHG und unter Berücksichtigung der Vorgaben der Institutsvergütungsverordnung. Wichtig ist uns dabei vor allem die enge Absprache mit dem Mandaten und die Kommunikation mit den Gesellschaften, um einen reibungslosen und für alle Beteiligten sachgerechten Weg zu finden. Dabei werden sämtliche relevanten Punkte, insbesondere Ruhegelder, betriebliche Altersversorgung, Boni und Gratifikationen berücksichtigt. Auch entsprechende Pressemitteilungen und Erklärungen sind Bestandteil unserer Arbeit.

Familienrecht

Im Rahmen des Familienrechtes bieten wir eine umfangreiche Beratung, außergerichtliche Vertretung sowie die Geltendmachung sämtlicher gerichtlicher Ansprüche an. Wesentlich sind dabei in der Regel die Fragen zu Trennung und Scheidung. Ferner arbeiten wir Scheidungsfolgenvereinbarung aus und führen entsprechende Verhandlungen dazu mit der Gegenseite. Im Rahmen der Scheidung wird auch der Versorgungsausgleich, etwaiger Unterhalt (Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt) abgearbeitet.

Im Kindschaftsrecht vertreten wir sie in den Bereichen Sorgerecht und Umgangsrecht. Wesentlicher Teil unserer Arbeit sind auch Fragen im Güterrecht und Zugewinn sowie Fragen zu Hausrat und Ehewohnung.

Im Rahmen des Familienrechtes greifen wir auf langjährige Erfahrungen zurück. Von besonderer Bedeutung ist für uns die Klärung in einem frühstmöglichen Stadium, um umfangreiche gerichtlichen Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dabei gilt es in erster Linie, eine komplette Vereinbarung zu erzielen.

Wettbewerbsrecht und Personenbeförderungsrecht

Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer wettbewerbsrechtlichen Ansprüche sowohl aus dem Personenbeförderungsrecht als auch aus anderen Rechtsgründen, etwa dem AGB Recht (ebay, amazon) oder im Rahmen von Markenrecht und Geschmacksmustern.

Dabei führen wir für Sie die komplette Abwicklung durch von der Erstellung einer Abmahnung nebst Vorfertigung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis hin zu der Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung. Die gerichtliche Vertretung erfolgt sowohl im Eilverfahren als auch im Hauptsacheverfahren, soweit dies erforderlich wird. Die Vertretung findet deutschlandweit statt.

Unsere Kanzlei ist im Personenbeförderungsrecht vor allem in wettbewerbsrechtlichen Fragen tätig. Es geht dabei im Wesentlichen um die Einhaltung der Vorgaben der §§ 47, 49 PBefG. Hier vertreten wir Taxiunternehmer und Mietwagenunternehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte. In eilbedürftigen Sachen werden entsprechenden Abmahnungen nebst strafbewehrter Unterlassungserklärungen auf den Weg gebracht. Gegebenenfalls werden dann einstweilige Verfügungsverfahren durchgeführt.

Im zunehmend härter werdenden Wettbewerb wird die Grenze zwischen Taxi und Mietwagen zunehmend überschritten. Gerade wenn hier unerlaubte Geschäftspraktiken erfolgen, ist ein unverzügliches rechtliches Vorgehen unumgänglich. Durch die Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes und das Wettbewerbsrechtes ist klar geregelt, wie Unternehmer und Unternehmen miteinander umgehen dürfen und welche rechtlichen Grenzen es gibt.

Wir sind seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrungen ist es uns möglich, in kürzester Zeit sachgerechte Entscheidungen für sie zu erzielen.

Sonstiges Zivilrecht

Im Mietrecht und Vertragsrecht unterstützen wir sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, gegebenenfalls auch unter Zuhilfenahme gerichtlicher Verfahren. Dabei sind wir sowohl im gewerblichen als auch im privaten Mietrecht tätig. Hier vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter.

Wir beraten und unterstützen sie hier bei Fragen zu der Abfassung von Mietverträgen, bei Mietzinsausfällen, Räumung und Mietminderungen aufgrund von Mietmängeln.

Team